Datum/Zeit:
Mo, 09.04.2018
17:00 - 21:00 Uhr
Veranstaltungsort
anstiftung
Eintritt:
kostenlos, verbindliche Anmeldung bis zum 6.4.2018
Teilnehmerzahl:
max. 20
Ansprechpartner:
Gudrun Walesch, Irene Nitsch, Manuela Barth
Ihr wollt einen Gemeinschaftsgarten aufbauen und fragt euch, wie das eigentlich geht? Wie findet man eine geeignete Fläche und Mitstreiter*innen? Welche Rechtsform ist geeignet, was muss man alles beachten und wie organisiert man Kommunikation und Entscheidungsfindungen? Sollen es individuelle Beete oder Gemeinschaftsbeete werden? Woher bekommt man gute Erde und wie legt man gärtnerisch los? Oder: Der Anfang ist gemacht – aber wie geht es jetzt weiter?
Im Mittelpunkt des Workshops stehen der Austausch und die Beratung zu euren Fragen. Wir werden in Arbeitsgruppen und im Plenum arbeiten.
Geplanter Ablauf
17.00 Uhr Ankommen
17.30 Uhr Begrüßung, Vorstellungsrunde, Ablauf
18.00 Uhr Beantwortung von Fragen, Impulse zum Weiterarbeiten
19.00 Uhr Pause mit kleiner Brotzeit
19.30 Uhr Arbeitsgruppen
20.30 Uhr Vorstellung der Ergebnisse im Plenum
21.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Teilnahme und Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei. Insgesamt können 20 Personen teilnehmen. Um möglichst vielen Gärten die Teilnahme zu ermöglichen, bitten wir euch, max. zwei Personen pro Gartenprojekt anzumelden.
Verbindliche Anmeldung mit Angabe des Gartenprojekts und euren Themen und Fragen bitte bis zum 6.4.2018 an gudrun.walesch@anstiftung.de.
Verpflegung
Kalte Getränke und eine vegane Brotzeit stehen zur Verfügung.
Anfahrt
Vom Münchner Hauptbahnhof mit der U1 oder U2 bis Sendlinger Tor, dort umsteigen in die U3 oder U6 bis Implerstraße. Fußweg von der U-Bahn-Station zur anstiftung: ca. 10 Minuten.
ÖPNV-Planer: https://www.mvg.de/
Fahrtkosten
Grundsätzlich bitten wir die TeilnehmerInnen, die preisgünstigsten Tickets zu buchen. Die anstiftung übernimmt die Kosten für Reisen mit BahnCard 50, 2. Klasse, oder für die Anreise mit Fernbussen. TeilnehmerInnen ohne BahnCard bitten wir, Sparangebote zu nutzen. Platzreservierungen werden nicht erstattet. Eine Kilometerpauschale wird nur ausgezahlt, wenn der PKW mit mindestens drei Personen besetzt ist. Inlandsflüge werden grundsätzlich nicht erstattet.