Bewohner*innengärten

Mietergärten sind auf dem Grundstück oder dem Dach eines Geschosswohnungsbaus und sind von den MieterInnen, EigentümerInnen oder NutzerInnen des Hauses angelegt. Diese Gärten können gemietet sein, zum Wohneigentum gehören oder gemeinsam nutzbare Flächen der HauseigentümerInnen sein. Ein andere Name für diese Gärten sind „Gärten im Wohnumfeld“ oder „BewohnerInnengärten“.

Es gibt eine interessante Broschüre der Stadt München von 2002 zum Thema Gärten im Wohnumfeld

Es kann also davon ausgegangen werden, dass es mehrere Hundert solcher Gärten in München gibt. Besonders in den Neubaugebieten wie in Riem und in den immer häufiger werdenden genossenschaftlichen Wohnprojekten werden Gemeinschaftsgärten gefördert. Neben den üblichen Umgestaltungen von Abstandsgrün und von Höfen in Gärten gibt es auch immer wieder gemeinschaftlich genutzte Dachgärten.

Beispielhaft seien hier die gemeinsam genutzten Dachterrassengärten und das Grabeland der Wagnis Wohnbaugenossenschaft am Ackermannbogen und in Riem genannt. Auch andere Wohungsbaugenossenschaften haben solche Gärten.

Das Baureferat Gartenbau der Stadt München unterstützt seit 1974 Umwandlungen von Abstandsgrün und versiegelten Flächen durch Beratung, Wettbewerbe und das Förderprogramm für private Begrünungsmaßnahmen.