Te Awa Tupua & Co: Rechte der Natur in Aotearoa, Neuseeland

Datum/Zeit:
Mo., 22.06.2026
19:00 - 21:00 Uhr

Veranstaltungsort
Veranstaltungsort münchner zukunftssalon Goethestraße 28 München

Eintritt:
frei, Anmeldung erforderlich

Teilnehmerzahl:
begrenzt, Anmeldung erforderlich

Ansprechpartner:


Termin: Montag, den 22. Juni 2026, Beginn: 19.00 Uhr

Ort: münchner zukunftssalon oder Online-Livestream via Zoom

Referentin: Dr. Katharina Bader-Plabst, LL.M. (Auckland)

Anmeldung bitte hier   

Der Whanganui-Fluss in Neuseeland erhielt 2017 als weltweit erstes Ökosystem die gleichen Rechte wie eine juristische Person. Diese umweltrechtliche Pionierleistung, verankert durch den »Te Awa Tupua«-Act, beendete einen jahrzehntelangen Streit der indigenen Māori mit dem neuseeländischen Staat. Erstmals wurden ein Fluss und sein Ökosystem als »ein unteilbares und lebendiges Ganzes« mit all »seinen physischen und metaphysischen Elementen« und »intrinsischem Wert« anerkannt und als Persönlichkeit mit allen »Rechten, Befugnissen, Pflichten und Verbindlichkeiten einer juristischen Person« ausgestattet.
 
In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise findet die neuseeländische Gesetzgebung und Rechtsprechung zu den Rechten der Natur auch in anderen Ländern immer mehr Beachtung. Der Vortrag wird einen Überblick über die Hintergründe und Inhalte der Eigenrechts-gesetzgebung in Aotearoa bieten, aber auch der Frage nachgehen, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind.
 
Dr. Katharina Bader-Plabst hat 2017/18 in Auckland/Neuseeland ihren Masterstudiengang in Umweltrecht absolviert und wurde 2023 mit einer Arbeit über »Natur als Rechtssubjekt – die neuseeländische Rechtssetzung als Vorbild für Deutschland« promoviert. Sie arbeitet als Anwältin und ist Lehrbeauftragte an der Hochschule Deggendorf.