Archiv des Autors: Manuela Barth

Der Huberhäuslgarten braucht neue Leute!

Große Frühlingsaktion am 16. April. Wer möchte mitgarteln?

„Mitten auf dem Kreativquartier, zwischen Schwabing und Neuhausen liegt der Huberhäuslgarten. Seit Jahren schon betreiben wir ihn in unterschiedlicher Besetzung. Mal wieder sind einige weggezogen und haben in zwischen ihren eigenen Garten! Wir versuchen uns in Permakultur, aber jede/r kann sein eigenes Beet so gestalten wie er/sie will. Wir haben ein paar riesige Pappeln, einen Weiher, ein kleines Gerätehäuschen, jede Menge Sitzplätze und viele Ameisen.

Auf Grund der Lage haben wir viele BesucherInnen, auch manche, die uns nicht so wohl gesonnen sind. Daher wollen wir dieses Jahr einen Naturzaun anfertigen.

Wir suchen Menschen, die entweder einmal für ein Frühlingsrammadamma mit anpacken wollen und/oder solche, die längerfristig mitmachen wollen.

Unsere große Frühlingsaktion ist am 16.4. ab 15 Uhr.

Kommt mit Schaufel und Rechen bewaffnet (oder auch ohne) und los gehts!
Wenn möglich bitte Schnüre, Äste und Stöcke für den Zaun mitbringen!
Wir freuen uns auf euch.
Das Team vom Huberhäuslgarten“

Weitere Informationen und Anmeldung:
doro@dorotheaseror.de, mohammadrahim.soltani@hotmail.com

Stadtterrassen, Hochbeete und Parklets – Bürger*innen gestalten mit

Aus Rathaus Umschau 62 / 2023, veröffentlicht am 29.3.2023:

„Um den Münchner*innen die Möglichkeit zu geben, eine ganz persönliche Note zur Stadtgestaltung beizutragen und Nachbarschaften zusammenzubringen, wurden in den letzten Jahren neue Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum in die städtischen Sondernutzungsrichtlinien aufgenommen. Ob durch die Umgestaltung von Plätzen und Gehwegen durch Stadtterrassen und Hochbeete oder die Umwandlung von Parkflächen in Parklets, die das Mobilitätsreferat gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat auf den Weg gebracht hat – die Bürger*innen haben nun die Chance, neue soziale Räume zu schaffen und ihr Viertel zu verschönern. …

Hochbeete – Stadtbegrünung

Hochbeete auf öffentlichem Grund tragen dazu bei, ansonsten versiegelte Flächen zu begrünen und zu verschönern. Sie bieten gerade in einer dicht besiedelten Stadt wie München die Möglichkeit, einen grünen Daumen auszuleben, auch wenn man keinen eigenen Balkon oder Garten hat. Eine Win-win-Situation für Aufsteller*innen und die Allgemeinheit. Verschiedene Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass die örtliche Gemeinschaft die Hochbeete unterstützt, sie regelmäßig gepflegt werden und Nachbarschaftsstreitigkeiten vorgebeugt wird: Die aufstellende Person muss einen Bezug zu dem Aufstellort haben, etwa weil sie dort wohnt oder arbeitet. Möchte sie das Hochbeet an einem Ort aufstellen, zu dem sie selbst keinen Bezug hat, ist dies auch möglich, sie muss dann aber eine Person für das Hochbeet benennen, die die Anforderung erfüllt und sich kümmert. Die Erdgeschoss-Bewohner*innen des Gebäudes, vor dem das Hochbeet aufgestellt wird, müssen dessen Aufstellung zustimmen, da diese mögliche Auswirkungen der Aufstellung am intensivsten mitbekommen.

Anträge können jeweils bei der örtlich zuständigen Bezirksinspektion gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann die Zustimmung des Bezirksausschusses schon vor Antragstellung eingeholt und gemeinsam mit dem Antrag beim Kreisverwaltungsreferat eingereicht werden.

Stadtterrassen – Freischankflächen ohne Konsumzwang

Während manche Münchner Plätze bei schönem Wetter schier aus allen Nähten zu platzen scheinen, bleiben andere praktisch leer. Manchmal sehen Anwohner*innen in solchen freien Plätzen Potenziale, die anderweitig noch nicht entdeckt wurden und hier können Stadtterrassen interessant sein. Stadtterrassen erlauben die Aufstellung von Tischen und Sitzmobiliar für die Allgemeinheit auf öffentlichem Grund. Zum einen kann man selbst gestalterisch tätig werden und Mobiliar aufstellen, zum anderen können Dritte etwa für das Zusammensetzen im großen Freundeskreis oder das spontane Nachbarschaftstreffen eigene Stühle mitbringen und vorübergehend ergänzend auf der Fläche der Stadtterrasse aufstellen. Jedes Jahr von April bis Oktober können durch Stadtterrassen nicht gewerbliche Aufenthaltsorte im Freien als Alternative zu ohnehin stark besuchten Plätzen geschaffen werden. Die Aufstellung ist aus diesem Grund nur außerhalb der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung zulässig und nur dort, wo nach Aufstellung eine ausreichende Mindestrestgehwegbreite verbleibt. Aufgestellt werden darf ausschließlich witterungsfestes Außenmobiliar.

Die Bearbeitungszeit nach Antragstellung bei der zuständigen Bezirksinspektion beträgt sechs bis acht Wochen. In diesen Zeitrahmen ist die erforderliche Entscheidung des Bezirksausschusses über die Stadtterrasse mit eingerechnet. Mit dieser Entscheidung soll unter anderem beurteilt werden, ob die geplante Stadtterrasse einen Nutzen für das gesamte Viertel haben kann.

Parklets – vom Fahrradständer bis zur Sandkiste

Die sogenannten Parklets haben eine ähnliche Zielrichtung wie Stadtterrassen, gehen aber noch einen Schritt weiter. Hier werden Einbauten auf Parkflächen gestellt und so der Gehsteig für Bewohner*innen sowie Passant*innen erweitert. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei weit gefasst: von Begrünung und offenen Bücherregalen, über Sitz- und Spielgelegenheiten und Fahrradabstellmöglichkeiten. Hauptsache, das Parklet steht allen zur Verfügung, es findet keine gewerbliche Nutzung (im Gegensatz zu den sogenannten Schanigärten) statt und es besteht keine Gefahr für Nutzer*innen oder Verkehrsteilnehmer*innen.

Parklets bieten von den vorgestellten Nutzungen den größten Gestaltungsfreiraum, verändern aber auch die Gegebenheiten für Verkehrsteilnehmer*innen am nachhaltigsten. Aus diesem Grund werden an die Aufstellung von Parklets die höchsten Anforderungen gestellt. Gerne unterstützen das Kreisverwaltungsreferat und das Mobilitätsreferat Interessierte bei der Antragstellung durch Beratung, Vermittlung und durch die Organisation von Workshops.

Die Voraussetzungen der Parklets dienen zu einem großen Teil der Verkehrssicherheit: Das Parklet darf maximal zwei Parkplätze groß sein und muss mindestens eine ein Meter hohe Absicherung gegenüber der Fahrbahn aufweisen. Grundsätzlich ist ein ebener Übergang zwischen dem Gehweg und Parklet herzustellen, eine Ausnahme sind Parklets mit reinen Fahrradabstellflächen. Insgesamt muss der Aufbau standsicher sein und darf keine besonderen Verletzungsrisiken bergen. Die Prüfung des Aufstellortes ist in besonderem Maße vom Einzelfall, insbesondere den Gegebenheiten vor Ort, abhängig.

Vor Antragstellung ist eine Anwohnerbeteiligung durchzuführen. Darüber hinaus ist die grundsätzliche Zustimmung des jeweiligen Bezirksausschusses über die Errichtung des Parklets im Vorfeld einzuholen. Zur Prüfung des Mehrwerts für das Viertel ist dem Antrag an die Bezirksinspektion ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept beizufügen sowie das Einverständnis der an das Parklet angrenzenden Erdgeschossbewohner*innen bzw. -nutzer*innen.

Die Bearbeitungszeit nach Antragstellung beträgt etwa sechs bis acht Wochen, da wie bei Stadtterrassen eine Entscheidung des jeweiligen Bezirksausschusses eingeholt wird. Die Genehmigung ergeht in der Regel als Dauergenehmigung und gilt somit jährlich von April bis Oktober. Sie muss daher nicht immer wieder neu beantragt werden.
Sämtliche genannten Nutzungen sind für Privatpersonen sondernutzungsgebührenfrei. Stadtterrassen und Parklets sind insgesamt sondernutzungsgebührenfrei. Die Verwaltungsgebühren bewegen sich in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.
Hinzu kommen die Kosten der Herstellung sowie der Pflege des Parklets. Diese stellen regelmäßig den entscheidenden Kostenpunkt dar und können je nach Ausgestaltung stark variieren. Es ist jedoch möglich, dass der zuständige Bezirksausschuss die Finanzierung unterstützt oder sogar übernimmt. Hierfür ist ein separater Antrag beim Bezirksausschuss einzureichen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf stadt.muenchen.de/news/stadtbegruenung. Auf muenchenunterwegs.de/parklets gibt es zusätzliche Informationen zu Parklets. Hier sind unter anderem Mustervorlagen und ein aktualisierter Leitfaden abrufbar, der sich mit sämtlichen Fragestellungen rund um den Parkletbau beschäftigt.“

Tagung: Der Garten als pädagogischer und fächerübergreifender Lernort

am 25 bis 26. April 2023
im Zentrum für Umwelt und Kultur (ZUK) im Kloster Benediktbeuern
Zeilerweg 2, 83671 Benediktbeuern

Gärten sind Orte des Draußenlernens und können Kindern und Jugendlichen Mut machen, die großen Herausforderungen der Zukunft im Kleinen zu gestalten. Ob Wertschätzung von Lebensmitteln, der unmittelbare Kontakt mit biologischer Vielfalt, das Erleben mit allen Sinnen oder die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und selbst gestaltend tätig zu werden – Gärten und Freiflächen bieten sich als Draußenschule nicht erst seit der Corona-Pandemie für viele Fächer und Projekte als spannende Lernorte an, schaffen positive Zugänge zur Natur und fördern Alltags- und
Gestaltungskompetenzen.

Die Tagung greift aktuelle Themen und Konzepte aus der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Alltagskompetenz auf und bietet hierzu praktische Workshops
mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Methoden an.

Eine Projektbörse und gemeinsame Kochaktionen am Lagerfeuer ermöglichen den kollegialen Austausch.

Exkursionsangebote zu pädagogischen Lernorten in der Region geben sowohl erfahrenen Pädagog*innen und Gärtner*innen als auch motivierten Einsteiger*innen vielfältige Einblicke in Methoden, Erfahrungen und Vernetzungsmöglichkeiten. Die Tagung richtet sich an Lehrer*innen, Gartenbauvereine, kirchliche Einrichtungen, Sozialarbeiter*innen, Multiplikator*innen aus der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie an alle Interessierten, die mit Kindern und Jugendlichen in Gärten lernen wollen.

Weitere informationen und Anmeldung:
www.zuk-bb.de oder unter https://fibs.alp.dillingen.de
Anmeldeschluss: 17. April 2023

Innovationsprojekt: Klimawandelgarten

Der Urban Gardening Demonstrationsgarten am Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird im Winter 2022/2023 umgestaltet und ab Mai 2023 als Klimawandel-Garten zu besuchen sein. Die meisten Beetstrukturen bleiben erhalten und werden für neue Themen genutzt.
Im neuen Schaugarten werden Anpassungsstrategien und Lösungsansätze zur Anlage und Bewirtschaftung von öffentlichem und privatem Grün zu sehen sein.

Die Themenschwerpunkte ab 2023 im Garten werden sein:

  • Grüne Regenwasserbewirtschaftung
  • Mobile Kletterpflanzen-Bäume
  • Stadt-Klima-Baum
  • Versickerungsaktive Belagsflächen
  • Begrünte Dächer
  • Blau-grüne Zapfstellen
  • Dezentrale Regenwasserversickerung
  • Biodiversität trotz(t) Klimawandel
  • Versickerungsaktive Pflanzflächen
  • Urban Climate Gardening
  • Vertikalbegrünung
  • Klimaresilientes Straßenbegleitgrün
  • Wasser in Bewegung

Die Ausstellung wird im Sommer 2023 mit regelmäßigen Führungen und Workshops der LWG begleitet

Workshops

Mittwoch, 24.5.2023, 17:00 bis 18:30 Uhr
Workshop mit Führung durch den Klimawandel-Garten,
mit dem Schwerpunkt „Rund ums Wasser: Bewässerung, Entwässerung und Versickerung“

Mittwoch, 12.7.2023, 17:00 bis 18:30 Uhr
Workshop mit Führung durch den Klimawandel-Garten, mit dem Schwerpunkt „Grün macht Klima – Klimamäßigung mit Pflanzen: Stadtbäume, Stauden und vieles mehr“

Mittwoch, 13.9.2023, 17:00 bis 18:30 Uhr
Workshop mit Führung durch den Klimawandel-Demogarten, mit dem Schwerpunkt „Biodiversität trotz(t) Klimawandel: Blühflächen, Nistplätze und mehr“

Anmeldung zu Workshops bei der Bayerischen Gartenakademie:
Telefon: 0931 9801-3332 (Montag bis Donnerstag vormittags)
E-Mail: bay.gartenakademie@lwg.bayern.de

Die Teilnahme an den Workshops ist kostenfrei.

Führungen

Führungen durch die zertifizierte Gästeführerin Tanja Sixt,
jeweils freitags 17:00 bis 18:30 Uhr im 2-wöchigen Abstand.

  • Juni 2023: 9.6. und 23.6.
  • Juli 2023: 7.7. und 21.7.
  • August 2023: 4.8. und 18.8.
  • September 2023: 1.9., 15.9. und 29.9.
  • Oktober 2023: 13.10. und 27.10.

Die Führungen sind kostenfrei.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Anmeldeschluss ist jeweils am Donnerstag vor der Führung 12 Uhr
Anmeldung zu Führungen bei der LWG (Silke Knopp):
Tel.: 0931 9801-3342 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 Uhr)
E-Mail: fuehrungen@lwg.bayern.de

Weitere Informationen auf der Website der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

(c) Foto: LWG

Online-Workshop: Regenerative Kulturen Gestalten: Von der Theorie in die Praxis?

mit Dr. Daniel Wahl
am Mittwoch, 22. März 2023, 17 bis 18:30 Uhr
veranstaltet von RCE BenE München

Regenerative Kulturen müssen sich aus sich selbst heraus entwickeln, sie sind ein Prozess und der Weg dorthin entsteht im Tun. Was brauchen wir? Was wollen wir? Wo wollen wir hin?

„Können wir wieder die Einzigartigkeit eines Ortes und der Menschen, die uns umgeben, und der Gemeinschaft, in der wir leben, wertschätzen? Denn Regenerationskraft, die Vitalität des Lebens, entsteht genau aus dieser Einzigartigkeit.“

Diese – und viele Fragen mehr – muss sich jede Region selbst stellen. Nur so kann sie in unserer komplexen Welt bestehen und den Realitäten von Morgen begegnen.

Diskutieren Sie im digitalen Workshop mit Dr. Daniel Wahl.

Zoom-Link:

https://us02web.zoom.us/j/89292022530?pwd=RS9OT0p2L0ZSM3EzS2VyVlRvYjY3dz09

Meeting-ID: 892 9202 2530
Kenncode: 754479

Bitte melden Sie sich an unter: info@bene-muenchen.de

Der Workshop wird veranstaltet von RCE BenE München, in Kooperation mit Kairos Stiftung und Hans Sauer Stiftung

Weitere Informationen auf der Website von RCE BenE München