Stadtterrassen, Hochbeete und Parklets – Bürger*innen gestalten mit

Aus Rathaus Umschau 62 / 2023, veröffentlicht am 29.3.2023:

„Um den Münchner*innen die Möglichkeit zu geben, eine ganz persönliche Note zur Stadtgestaltung beizutragen und Nachbarschaften zusammenzubringen, wurden in den letzten Jahren neue Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum in die städtischen Sondernutzungsrichtlinien aufgenommen. Ob durch die Umgestaltung von Plätzen und Gehwegen durch Stadtterrassen und Hochbeete oder die Umwandlung von Parkflächen in Parklets, die das Mobilitätsreferat gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat auf den Weg gebracht hat – die Bürger*innen haben nun die Chance, neue soziale Räume zu schaffen und ihr Viertel zu verschönern. …

Hochbeete – Stadtbegrünung

Hochbeete auf öffentlichem Grund tragen dazu bei, ansonsten versiegelte Flächen zu begrünen und zu verschönern. Sie bieten gerade in einer dicht besiedelten Stadt wie München die Möglichkeit, einen grünen Daumen auszuleben, auch wenn man keinen eigenen Balkon oder Garten hat. Eine Win-win-Situation für Aufsteller*innen und die Allgemeinheit. Verschiedene Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass die örtliche Gemeinschaft die Hochbeete unterstützt, sie regelmäßig gepflegt werden und Nachbarschaftsstreitigkeiten vorgebeugt wird: Die aufstellende Person muss einen Bezug zu dem Aufstellort haben, etwa weil sie dort wohnt oder arbeitet. Möchte sie das Hochbeet an einem Ort aufstellen, zu dem sie selbst keinen Bezug hat, ist dies auch möglich, sie muss dann aber eine Person für das Hochbeet benennen, die die Anforderung erfüllt und sich kümmert. Die Erdgeschoss-Bewohner*innen des Gebäudes, vor dem das Hochbeet aufgestellt wird, müssen dessen Aufstellung zustimmen, da diese mögliche Auswirkungen der Aufstellung am intensivsten mitbekommen.

Anträge können jeweils bei der örtlich zuständigen Bezirksinspektion gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann die Zustimmung des Bezirksausschusses schon vor Antragstellung eingeholt und gemeinsam mit dem Antrag beim Kreisverwaltungsreferat eingereicht werden.

Stadtterrassen – Freischankflächen ohne Konsumzwang

Während manche Münchner Plätze bei schönem Wetter schier aus allen Nähten zu platzen scheinen, bleiben andere praktisch leer. Manchmal sehen Anwohner*innen in solchen freien Plätzen Potenziale, die anderweitig noch nicht entdeckt wurden und hier können Stadtterrassen interessant sein. Stadtterrassen erlauben die Aufstellung von Tischen und Sitzmobiliar für die Allgemeinheit auf öffentlichem Grund. Zum einen kann man selbst gestalterisch tätig werden und Mobiliar aufstellen, zum anderen können Dritte etwa für das Zusammensetzen im großen Freundeskreis oder das spontane Nachbarschaftstreffen eigene Stühle mitbringen und vorübergehend ergänzend auf der Fläche der Stadtterrasse aufstellen. Jedes Jahr von April bis Oktober können durch Stadtterrassen nicht gewerbliche Aufenthaltsorte im Freien als Alternative zu ohnehin stark besuchten Plätzen geschaffen werden. Die Aufstellung ist aus diesem Grund nur außerhalb der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung zulässig und nur dort, wo nach Aufstellung eine ausreichende Mindestrestgehwegbreite verbleibt. Aufgestellt werden darf ausschließlich witterungsfestes Außenmobiliar.

Die Bearbeitungszeit nach Antragstellung bei der zuständigen Bezirksinspektion beträgt sechs bis acht Wochen. In diesen Zeitrahmen ist die erforderliche Entscheidung des Bezirksausschusses über die Stadtterrasse mit eingerechnet. Mit dieser Entscheidung soll unter anderem beurteilt werden, ob die geplante Stadtterrasse einen Nutzen für das gesamte Viertel haben kann.

Parklets – vom Fahrradständer bis zur Sandkiste

Die sogenannten Parklets haben eine ähnliche Zielrichtung wie Stadtterrassen, gehen aber noch einen Schritt weiter. Hier werden Einbauten auf Parkflächen gestellt und so der Gehsteig für Bewohner*innen sowie Passant*innen erweitert. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei weit gefasst: von Begrünung und offenen Bücherregalen, über Sitz- und Spielgelegenheiten und Fahrradabstellmöglichkeiten. Hauptsache, das Parklet steht allen zur Verfügung, es findet keine gewerbliche Nutzung (im Gegensatz zu den sogenannten Schanigärten) statt und es besteht keine Gefahr für Nutzer*innen oder Verkehrsteilnehmer*innen.

Parklets bieten von den vorgestellten Nutzungen den größten Gestaltungsfreiraum, verändern aber auch die Gegebenheiten für Verkehrsteilnehmer*innen am nachhaltigsten. Aus diesem Grund werden an die Aufstellung von Parklets die höchsten Anforderungen gestellt. Gerne unterstützen das Kreisverwaltungsreferat und das Mobilitätsreferat Interessierte bei der Antragstellung durch Beratung, Vermittlung und durch die Organisation von Workshops.

Die Voraussetzungen der Parklets dienen zu einem großen Teil der Verkehrssicherheit: Das Parklet darf maximal zwei Parkplätze groß sein und muss mindestens eine ein Meter hohe Absicherung gegenüber der Fahrbahn aufweisen. Grundsätzlich ist ein ebener Übergang zwischen dem Gehweg und Parklet herzustellen, eine Ausnahme sind Parklets mit reinen Fahrradabstellflächen. Insgesamt muss der Aufbau standsicher sein und darf keine besonderen Verletzungsrisiken bergen. Die Prüfung des Aufstellortes ist in besonderem Maße vom Einzelfall, insbesondere den Gegebenheiten vor Ort, abhängig.

Vor Antragstellung ist eine Anwohnerbeteiligung durchzuführen. Darüber hinaus ist die grundsätzliche Zustimmung des jeweiligen Bezirksausschusses über die Errichtung des Parklets im Vorfeld einzuholen. Zur Prüfung des Mehrwerts für das Viertel ist dem Antrag an die Bezirksinspektion ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept beizufügen sowie das Einverständnis der an das Parklet angrenzenden Erdgeschossbewohner*innen bzw. -nutzer*innen.

Die Bearbeitungszeit nach Antragstellung beträgt etwa sechs bis acht Wochen, da wie bei Stadtterrassen eine Entscheidung des jeweiligen Bezirksausschusses eingeholt wird. Die Genehmigung ergeht in der Regel als Dauergenehmigung und gilt somit jährlich von April bis Oktober. Sie muss daher nicht immer wieder neu beantragt werden.
Sämtliche genannten Nutzungen sind für Privatpersonen sondernutzungsgebührenfrei. Stadtterrassen und Parklets sind insgesamt sondernutzungsgebührenfrei. Die Verwaltungsgebühren bewegen sich in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.
Hinzu kommen die Kosten der Herstellung sowie der Pflege des Parklets. Diese stellen regelmäßig den entscheidenden Kostenpunkt dar und können je nach Ausgestaltung stark variieren. Es ist jedoch möglich, dass der zuständige Bezirksausschuss die Finanzierung unterstützt oder sogar übernimmt. Hierfür ist ein separater Antrag beim Bezirksausschuss einzureichen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf stadt.muenchen.de/news/stadtbegruenung. Auf muenchenunterwegs.de/parklets gibt es zusätzliche Informationen zu Parklets. Hier sind unter anderem Mustervorlagen und ein aktualisierter Leitfaden abrufbar, der sich mit sämtlichen Fragestellungen rund um den Parkletbau beschäftigt.“