Urban Ewald und Julian Jakobs von der Kulturpflanzenentwicklung Obergrashof erklären den holistischen Ansatz ihrer engagierten Arbeit der ökologischen Kulturpflanzenentwicklung: „Die Saatgutarbeit ist eingebettet in den biologisch-dynamischen Hoforganismus: Die Tierhaltung, die Fruchtfolge, die Präparatearbeit, nicht zuletzt das Miteinander der Hofgemeinschaft – der Hof als lebendiger Organismus kann sich in die Entwicklung der Kulturpflanzen einprägen. So entsteht Qualität!
Ein weiterer Vorteil der on farm – Züchtung ist die enge Zusammenarbeit mit dem Produktionsanbau der Gärtnerei Obergrashof. Ob Fenchel, Möhre, Blumenkohl oder Spinat: Die großen und professionell geführten Bestände der Gärtnerei ermöglichen uns eine gründliche und effektive Selektion von Elitepflanzen sowie die direkte Prüfung unserer Zuchtlinien im Vergleich mit handelsüblichen Sorten. Durch diese Verknüpfung besteht ein stetiger Austausch mit den Anforderungen des praktischen Anbaus. Die Berücksichtigung von Umwelteinflüssen wie Bodenverhältnisse, Düngungsniveau und Wetterlage bildet einen weiteren Grundpfeiler unserer Züchtungsarbeit.
Neben klassischen agronomischen Eigenschaften wie Ertrag und Widerstandsfähigkeit ist uns eine hohe Ernährungsqualität ein Anliegen. Daher legen wir in der Züchtung einen Fokus auf guten Geschmack und innere Lebendigkeit unserer Sorten zur Ernährung des Menschen auf körperlicher, seelischer und geistiger Ebene.“
Weiterlesen auf der Website der Kulturpflanzenentwicklung Obergrashof e.V.
Dort gibt es viele wertvolle Inhalte für Gärtner*innen: Erklärungen zu samenfesten Sorten, der engagierten Saatgutarbeit und dem Förderprojekt „ÖkoSaat – Vom Samenkorn bis auf den Teller“.
Bitte lest dazu auch den Artikel Samen für die Zukunft auf unserer Website.

Was steht auf dem Spiel?
Derzeit verhandeln die EU-Mitgliedsstaaten, das EU-Parlament und die Kommission im sogenannten Trilog-Verfahren noch über den umstrittenen Entwurf der künftigen Regulierung.
Die EU-Kommission schlägt vor, dass Pflanzen aus Neuer Gentechnik künftig ohne verpflichtende Risikoprüfung und durchgehende Kennzeichnung in die Umwelt freigesetzt und vermarktet werden dürfen. Dabei stützt sie sich auf Argumente und Kriterien, die wissenschaftlich nicht begründet werden können. Hauptargument ist, dass es wegen der Klimakrise keine Alternative gäbe ….
Julian Jakobs und Urban Ewald setzen auf Aufklärungsarbeit für ein größeres Publikum, denn vielen ist es gar nicht bewußt, was auf dem Spiel steht und dass wir diese immensen Risiken einer in ihren mittel- und langfristigen Auswirkungen noch gänzlich unerforschten und unverstandenen Technik nicht eingehen müssen.
Es gibt sehr gute Alternativen! Kurz erklärt in diesem neu produzierten Kurzfilm:
Kulturpflanzenentwicklung Obergrashof – Saatgut für morgen
Hintergrund
Es gibt eine gewisse Chance, dieses für die unabhängige Biolandwirtschaft fatale neue Gesetz zu verhindern, da ein von der deutschen Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass die geplante Deregulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) internationalem Recht widerspricht.
Das „Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit“ ist seit 2003 in Kraft und legt international verbindliche Standards für Risikobeurteilungen, Anmelde- und Mitteilungspflichten, sowie Kennzeichnungsvorgaben fest. Ziel ist es, die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Das Protokoll wurde im Rahmen des Internationalen Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) beschlossen und ist sowohl für die EU als auch für alle ihre Mitgliedsstaaten verbindlich.
Befürworter neuer gentechnischer Verfahren behaupten, dass die neuen Methoden, wie CRISPR/Cas und Genom-Editing keine herkömmliche Gentechnik, sondern den konventionellen Züchtungsmethoden „gleichwertig” sind. Dazu gibt es aber ein vom Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlichtes Rechtsgutachten:
„Demnach ist die NGT eine moderne Biotechnologie, die natürliche Genvererbung umgeht, und daher dem völkerrechtlichen Cartagena-Protokoll unterliegt. Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht von Produkten aus Neuer Gentechnik, wie im aktuellen Gesetzesentwurf gefordert, wäre deshalb auch eine Verletzung des Völkerrechts über die biologische Sicherheit und biologische Vielfalt.“ (Tina Andres)
Drei Forderungen des BÖLW
- Beibehaltung der Kennzeichnungspflicht für NGT-Organismen vom Acker bis zum Teller.
- Regeln für eine Koexistenz, die es möglich machen, sicher ohne NGT zu produzieren – etwa durch Standortregister und Abstandsvorschriften.
- Beschränkung der Patentierung von NGT, um den Züchtungsfortschritt nicht auszubremsen, die Monopolbildung des Saatgutmarkts aufzuhalten – und damit zu vermeiden, dass Lebensmittel am Ende teurer werden
Für die Biolandwirtschaft und für die gesamte gentechnikfreie Produktion steht deshalb einerseits ihre Existenz auf dem Spiel – und darüber hinaus – meiner Meinung nach – für die Menschheit der Genpool dieses Planeten.
Quellen:
Kulturpflanzenentwicklung Obergrashof e.V.: https://kulturpflanzenentwicklung-obergrashof.de/
Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft in Unabhängige Bauernstimme, 07.05.25: https://www.bauernstimme.de/news/details/gentechnik-trilog-interessen-von-landwirten-zuechtern-und-buergern-ueber-konzerninteressen-stellen
IG-Saatgut aktuell: https://www.ig-saatgut.de/aktuell/plaene-zur-deregulierung-widersprechen-voelkerrecht
Zusammenstellung und Fotos: Ruth

