Am 17. Juni 2026 hat das EU-Parlament mehrheitlich der neuen Gentechnikverordnung zugestimmt.
Laut EU-Kommission wird das neue Gentechnikrecht „die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft verbessern und für europäische Züchtern gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Die Ernährungssicherheit werde gestärkt und externe Abhängigkeiten verringert“.
Die EU-Kommission meint, dass die Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt gut geschützt sind und weiterhin bleiben. Der EU-Ratsvorsitzende und dänischer Agrarminister Jacob Jensen meint: „Neue genomische Techniken ermöglichen es uns, neue Pflanzenarten zu entwickeln, die widerstandsfähiger gegen den Klimawandel sind und weniger Dünger oder Pflanzenschutzmittel benötigen“.
Den grünen EU-Abgeordneten Martin Häusling und alle Ökoverbände wenden sich aber vehement gegen das Gesetz, das das so wichtige Vorsorgeprinzip ausser Kraft setzt, unkbekannte Risiken für die Ökosysteme und die Gesundheit birgt, sowie Umwelt- und Verbraucherschutz massiv schwächt.
„Während die Agrar- und Gentechnikindustrie heute wohl die Sektkorken knallen lässt, blickt der gentechnikfreie Sektor einer Zukunft voller Risiken und Unsicherheiten entgegen“, kommentiert Martin Häusling.
Eine kurze Zusammenfassung und Erklärung der veränderten Rechtslage und die Einteilung der gentechnisch veränderten Pflanzen in zwei Kategorien findet ihr in unserer Wissenssammlung
Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft e.V. (ABL): EU-Parlament stimmt für Deregulierung der Neuen Gentechnik-Pflanzen – Nun stehen rechtlicher und politischer Widerstand und Selbsthilfe an
Am 17. Juni 2026 hat das EU-Parlament mehrheitlich der neuen Gentechnikverordnung zugestimmt und keinem der über 40 vorliegenden Änderungsanträge zugestimmt. Die AbL bereitet sich deswegen nun auf eine Klage gegen die neue Verordnung vor und will „alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Rechte von Bäuer:innen, Züchter:innen, Verarbeiter:innen und Verbraucher:innen wiederhergestellt werden“. Auch Selbsthilfemaßnahmen für Bauern und Bäuerinnen sollen landesweit organisiert werden.
Aktionsbündnis Zivilcourage
Auch das Aktionsbündnis Zievilcourage aus Miesbach will gegen neue Gentechnik klagen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Gruppen aus verschiedenen Landkreisen wollen außerdem EU-Abgeordnete öffentlich zu ihrem Abstimmungsverhalten befragen, um dieses Landwirt*innen und Verbraucher*innen transparent zu machen.
Die Aurelia Stiftung legt Beschwerde gegen die EU-Deregulierung von gentechnisch veränderten Pflanzen bei den Vereinten Nationen ein
Die Aurelia Stiftung hat am 16. Juli 2026 eine Beschwerde gegen die neue Gentechnikverordnung der EU beim internationalen Compliance-Ausschuss eingelegt – ein Kontrollgremium der Vereinten Nationen zum Schutz der Umwelt. Es geht dabei um nichts weniger als die Frage, ob das rechtlich verankerte Vorsorgeprinzip, Transparenz und demokratische Mitsprache bei Umweltentscheidungen in der EU überhaupt noch gelten. Laut einer repräsentativen Umfrage sprechen sich über 90 Prozent der Menschen in Deutschland für eine verpflichtende Risikoprüfung und Kennzeichnung von Gentechnik-Pflanzen aus. Auch das Europäische Parlament hatte sich noch 2024 für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht bei Gentechnik-Pflanzen und -Produkten ausgesprochen und gegen die Möglichkeit der Patentierung von NGT 1-Pflanzen gestimmt.
Aurelia-Stiftung: „Mit ihrer Beschwerde wehrt sich die Aurelia Stiftung gegen den kürzlich erfolgten tiefen Einschnitt in das europäische Gentechnikrecht, die Verordnung über mit neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und ihre Erzeugnisse (NGT-Verordnung) und wird dabei von den Anwält*innen Georg Buchholz und Tessa Krabbe (GGSC) vertreten. Begründet wird die Rechtsänderung von der EU damit, dass gentechnisch veränderte Pflanzen unterhalb einer willkürlich festgelegten Zahl von 20 gentechnischen Veränderungen „gleichwertig“ mit herkömmlichen Pflanzen seien. Vielen europäischen Umwelt-Expert:innen und -Behörden allerdings gilt ein solcher „magischer Schwellenwert“ als unwissenschaftliches Wunschdenken. Risiken durch NGT-Pflanzen können damit nicht ausgeschlossen werden. Es wird lediglich Sicherheit suggeriert. Eine wissenschaftliche Studie, an der die Aurelia Stiftung 2025 maßgeblich beteiligt war, zeigte, dass sich mit weniger als 20 gentechnischen Veränderungen insektengiftige Pflanzen herstellen lassen. Bis dahin war immer behauptet worden, dies sei unmöglich. Erst in Folge der Studie und nach einem Brief an die deutschen EU-Abgeordneten, in dem die Aurelia Stiftung vor schmetterlingsgiftigen NGT 1-Pflanzen warnte, wurden auf Ersuchen des Parlaments insektengiftige Gentechnik-Pflanzen von der risikoprüfungsfreien Kategorie 1 ausgeschlossen. Die neue Parlamentsmehrheit aus Rechten, Konservativen und Liberalen beugte sich jedoch am 17. Juni 2026 dem Druck der Industrie-Lobby und gab ihre Positionen zum Schutz von Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucher*innen auf. Die EU hat sich ein Hintertürchen offengelassen, um trotzdem insektengiftige NGT-Pflanzen ohne Risikoprüfung zulassen zu können und plant aktuell sogar auch noch – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – die Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in die Umwelt zu deregulieren und die Regeln für genmanipulierte Tiere aufzuweichen.“
Welche Gefahren die unkontrollierte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen für Ökosysteme und damit auch die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann und alle Infos zur Klage gibt es auf der Website der Aurelia-Stiftung
Zusammenstellung: Ruth Mahla
Quellen: agrar heute: https://www.agrarheute.com/politik/eu-parlament-landwirtschaft-gentechnik-nutzen-ohne-patente-616191
ABL e.V.: https://www.abl-ev.de/start/
IG-Saatgut: https://www.ig-saatgut.de/

