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Geflügelpest: Jetzt auch Aufstallungspflicht für Geflügelhaltung

Aus Anlass unserer online-Informationsveranstaltung zum Thema „Hühner im urbanen Garten“ am 11. März 2021 möchten wir Sie auf die aktuell geltenden Regeln hinweisen:

Um die Ausdehnung der Geflügelpest in Bayern einzudämmen, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bayernweit weitere tierseuchenrechtliche Maßnahmen angeordnet. Zum Schutz der Münchner Geflügelhaltungen gilt weiterhin die Allgemeinverfügung „Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest; Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in der Landeshauptstadt München zu präventiven Zwecken“ vom 2. Februar. Mit der neuen Allgemeinverfügung besteht jetzt darüber hinaus eine Verpflichtung zur Aufstallung von Haus- und Nutzgeflügel. So soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel vermieden und das Einschleppen der Geflügelpest durch Wildvögel in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien, etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung.

Bei der derzeit in der Wildvogelpopulation festgestellten Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergehen kann. In Bayern wurden bisher 25 Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham, Bayreuth, Tirschenreuth, Erlangen-Höchstadt, Straubing, Roth, Straubing-Bogen, Neuburg-Schrobenhausen, Landsberg am Lech, Starnberg und Haßberge sowie fünf Fälle bei Hausgeflügelbeständen in den Landkreisen Roth, Schwandorf, Würzburg und Weißenburg-Gunzenhausen nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 700 Fälle amtlich festgestellt worden.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden. Für wildlebende Wasservögel gilt weiterhin ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München. Funde toter Wasser- vögel können dem Städtischen Veterinäramt telefonisch unter 233-36313 gemeldet werden.

Die erweiterte Allgemeinverfügung, ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen für Geflügelhalter*innen und aktuelle Informationen zur Geflügelpest gibt es auf http://www.t1p.de/gefluegelpest-muenchen.