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Lust auf Bio-Züchtung im eigenen Garten?

Sativa Rheinau und ProSpecieRara suchen wieder Gärtner*innen, die im Spätsommer Salat-Testlinien im eigenen Garten anbauen. Im Züchtungs-Projekt „Mit vereinten Gärten“ möchten das Schweizer Biosaatgut-Unternehmen und die Stiftung ProSpecieRara robuste, gegen Mehltau widerstandsfähige Salatsorten für den Bio-Anbau entwickeln, die patentfrei bleiben. Die verschiedenen Salatlinien aus der Sativa-Züchtung müssen dafür an möglichst vielen verschiedenen Standorten auf ihre Widerstandsfähigkeit getestet werden. Dies ist allein kaum realisierbar. Mit Hilfe eines grossen Gärtner*innen-Netzwerkes schon.

Auch für die 3. Anbausaison sucht das partizipative Züchtungsprojekt wieder viele
experimentierfreudige Hobby-und Profigärtner*innen, auch urbane Gärtner*innen können teilnehmen. Interessierte Gärtner*innen könne sich bis Mitte Mai anmelden. Voraussetzung ist die Möglichkeit auf mindestens 5m² Fläche mindestens 40 Salatpflanzen anzubauen.

Anmeldung und Info unter: www.mit-vereinten-gaerten.org

Das Projekt „Mit vereinten Kräften“

Das Projekt „Mit vereinten Gärten“ sucht nach robusten Salat-Sorten, die auch mit Mehltaubefall noch verkaufsfähig sind und über lange Zeit und unterschiedlichen klimatischen Bedingungen hinweg widerstandsfähig bleiben.
Das Konzept der Sativa setzt dabei auf Toleranz statt Resistenz. Eine natürliche Widerstandsfähigkeit gegen Mehltau findet man z.B. in alten Sorten, wie dem „Laibacher Eis“, der auch nach Mehltaubefall noch vermarktungsfähig bleibt. Diese alten widerstandsfähigen Sorten wurden in der Sativa-Züchtung mit Salatsorten gekreuzt, die in ihren Eigenschaften (Kopfform, Farbe, Geschmack, Schossfestigkeit) den Ansprüchen des modernen Biosalatanbaus entsprechen.

Aufgrund der enormen geographischen Verteilung der verschiedenen Bremia-Rassen,
müssen die aus diesen Kreuzungen entstandenen Salat-Testlinien nun an möglichst vielen verschiedenen Standorten auf ihre Mehltau-Toleranz getestet werden. Dies ist nur mit Hilfe eines grossen Gärtner*innen-Netzwerkes realisierbar.
Die Teilnehmenden von „Mit vereinten Gärten“ bauen die neuen Testlinien im Spätsommer im eigenen Garten an und bewerten im Stadium der Erntereife den Mehltaubefall der Salate. Durch die Rückmeldung der Projektteilnehmenden über den Grad des Mehltaubefalls können dann die besten Linien selektiert werden.

Im 2. Versuchsanbau im Sommer 2020 wurden die Salat-Testlinien in 1200 Gärten in Deutschland, Schweiz, Frankreich, Niederlande, Belgien und Luxemburg angebaut. Von 59 getesteten Linien konnte das Züchtungsprojekt bereits 7 Linien identifizieren, die eine gute Widerstandsfähigkeit gegenüber Mehltau aufweisen.
In der Saison 2021 sollen weitere 50-70 Salatlinien getestet werden.
Die neuen Sorten sollen frei von Patenten bleiben und zu einer neuen Vielfalt an robusten Salatsorten beitragen.

Initiative: Open-Source Saatgut

OpenSourceSeeds will Saatgut wieder zu einem Gemeingut für Alle machen. Dazu werden neue Sorten mit der Open-Source Lizenz ausgestattet. Das ist ein einfacher Weg, Saatgut rechtlich vor Patenten und anderen Formen der Privatisierung zu schützen. 

Saatgut wird privatisiert, indem Patente und Sortenschutz geltend gemacht werden. Wenige Chemie-Konzerne kontrollieren inzwischen den Großteil des kommerziellen Saatgutmarktes. Solche Saatgut-Monopole entscheiden auch, was bei uns auf den Teller kommt. Sie erzielen ihre Gewinne mit wenigen Hochleistungssorten. Der freie Zugang zu Zuchtmaterial wird immer weiter eingeschränkt und die Landwirtschaft wird zunehmend einheitlicher. Die ehemalige Sorten- und Geschmacksvielfalt geht mehr und mehr verloren. 

Open-Source: Von der Software zum Saatgut

Bisher war es nicht möglich, Saatgut rechtlich als Gemeingut zu schützen. Das bedeutet, wenn gemeinnützige Züchter auf Sortenschutz verzichten und ihre neuen Sorten ohne Einschränkung allen zur Verfügung stellen, besteht noch immer die Gefahr, dass andere daraus ein privates Gut machen. So werden Gemeingüter zwar geschaffen, aber nicht erhalten. Die Open-Source Saatgut Lizenz schließt diese Lücke. Die Open-Source Regeln wurden erstmals von Computer Wissenschaftlern definiert und aus dem Bereich der freien Software auf Saatgut übertragen. 

Copyleft: Einmal Gemeingut, immer Gemeingut

Alle Nutzer*innen verpflichten sich, zukünftigen Empfänger*innen des Saatguts und seiner Weiterentwicklungen die gleichen Rechte einzuräumen, die sie selbst genossen haben. Jede darüberhinausgehende Beschränkung (z.B. Patentierung und Sortenschutz) ist nicht rechtmäßig. Diese Verpflichtung ist viral und wird auch als copyleft-Klausel bezeichnet, denn nicht nur das lizenzierte Saatgut selbst, sondern alle seine Weiterentwicklungen fallen unter diese Klausel. Dadurch wird eine Kette von Lizenzverträgen in Gang gesetzt, die im Prinzip unendlich ist. Die Lizenz sichert langfristig ein Gemeingut, das nicht mehr in ein privates Gut überführt werden kann.

Die 3 Regeln der OSS-Lizenz

Unüblich für eine Lizenz erlaubt die Open-Source Saatgut Lizenz fast alles. Außerdem fallen keine Lizenzgebühren an.

  1. Alle dürfen Open-Source Saatgut nutzen, also anbauen, vermehren, züchterisch bearbeiten sowie im Rahmen bestehender Gesetze verkaufen, tauschen und verschenken.
     
  2. Niemand darf das Saatgut und seine Weiterentwicklungen privatisieren. Patent- und Sortenschutz sind also ausgeschlossen.
     
  3. Zukünftigen Empfängern und Empfängerinnen werden die gleichen Rechte und Pflichen übertragen. 

Weitere Informationen und den vollständigen Lizenztext gibt es hier.

Bild (c) OpenSourceSeeds